Überarbeitung Friedhofreglement per 01.01.2026

11.09.2025

Der Gemeinderat hat das revidierte Friedhofreglement inkl. Anhang genehmigt. Es liegt vom 12. September bis 13. Oktober 2025 öffentlich auf.

Mit Umgestaltung des oberen Friedhofes wurde ein neues Wiesengemeinschaftsgrab gestaltet, hier können ab 2026 Urnen direkt in einer Wiesenfläche bestattet werden. Die genaueren Regelungen hierzu wurden im Friedhofreglement ergänzt. Dies ist eine zusätzliche neue Möglichkeit der Bestattung. Das bisherige Gemeinschaftsgrab auf dem unteren Friedhof bleibt weiterhin bestehen. Das vom Gemeinderat am 2. September beschlossene, revidierte Friedhofreglement inkl. Anhang wird in Anwendung von Art. 46 Abs. 1 Bst. a der Gemeindeordnung (GO) vom 12. September 2025 bis 13. Oktober 2025 öffentlich aufgelegt.

Gemäss Art. 35 der GO können 5 % der Stimmberechtigten innert 60 Tagen, bis zum 10. November 2025, das Referendum ergreifen, damit die Genehmigung des Reglements der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.

Unter Vorbehalt eines allfälligen Referendums tritt das revidierte Friedhofreglement mit Anhang per 1. Januar 2026 in Kraft.

Das überarbeitete Reglement inkl. den entsprechenden Änderungen finden Sie hier.

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