31.10.2024
Traktanden und Unterlagen zur Gemeindeversammlung
Die ordentliche Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 4. Dezember 2024 um 20:00 Uhr in der Aula der Oberstufenschule Erlach (Vinelzstrasse 54, 3235 Erlach) statt.
Traktanden:
1. Budget 2025
a) Beratung und festsetzen der direkten und indirekten Steueranlage
b) Genehmigung Budget 2025
c) Orientierung über den Finanzplan und das Investitionsbudget
2. Orientierungen des Gemeinderats
3. Verschiedenes
Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Das Protokoll vom 12. Juni 2024 lag öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Das Protokoll der obigen Versammlung wird vom 11. Dezember 2024 bis zum 20. Dezember 2024 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Bürger:innen der Einwohnergemeinde Erlach ab dem 18. Altersjahr freundlich eingeladen.