Entwicklung Gebiet Stadtgraben (Gravure-Areal)

09.11.2023

Der Studienauftrag wurde abgeschlossen und die Jury hat das Siegerprojekt gewählt.

Mitteilung vom 02.11.2023
Mitte September haben die vier eingeladenen Architekten- und Landschaftsarchitektenteams ihre Projekte dem Beurteilungsgremium und den Parzellenbesitzern vorgestellt. Anhand der nachfolgenden Kriterien wurden die Projekte diskutiert und von der 5-köpfigen Jury, in der zwei Architekten, eine Landschaftsarchitektin, ein Vertreter des Investors und eine Vertreterin der Gemeinde Einsitz hatten, bewertet.

  • Planungsidee / Gestaltung - Gesamtkonzept Städtebau und Landschaft
  • Bauen im historischen Kontext – Wahrung des Ortsbildes
  • Nutzung / Funktionalität
  • Realisierung
  • Wirtschaftlichkeit
  • Nachhaltigkeit

Nach eingehender Diskussion hat das Beurteilungsgremium den Auftraggebern, der Berninvest AG, einstimmig das Projekt der W2H Architekten AG und Hänggi Basler Landschaftsarchitektur GmbH zur Weiterbearbeitung und Realisierung empfohlen.

Das Siegerprojekt wurde am 6. November 2023 ab 18.00 Uhr der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Pläne und Modelle aller vier eingereichten Projekte können vom 6. bis 17. November 2023 jeweils Montag bis Freitag von 16.00 bis 20.00 Uhr im EG des Rathauses (Wyberschenke) besichtigt werden. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme.

Mitteilung aus der StedtliInfo 2023, Ausgabe 1, vom 09.03.2023
Am 17. Januar fand die Startsitzung für den Studienauftrag statt. Vier Architektenteams wurden zur Ausarbeitung konkreter Projekte für die zukünftige Gestaltung des Areals eingeladen. Die Ergebnisse werden bis Anfang August 2023 eingereicht. Mitte August wird eine Jury aus Fachpersonen sowie Vertreter:innen der Investoren, der Gemeinde und weiteren Beteiligten die Projekte beurteilen. Das Siegerprojekt werden wir voraussichtlich im Herbst 2023 der Öffentlichkeit vorstellen können.

Mitteilung vom 07.12.2022
Das Programm für die Studienaufträge wird bis zum Jahresende finalisiert und anschliessend an vier ausgewählte Architekturteams verschickt. Die Ergebnisse aus den Studienaufträgen dürften voraussichtlich bis nach den Sommerferien 2023 vorliegen, bevor anschliessend die Überbauungsordnung erarbeitet werden kann. Nach Vorliegen des Richtprojekts wird die Bevölkerung über die Ergebnisse informiert.

Mitteilung vom 02.11.2022
Der Gemeinderat hat gemeinsam mit dem Planungsbüro IC Infraconsult aus Bern am Informationsabend "Entwicklung Zentrum See" über die Ergebnisse aus dem Workshop informiert. Anhand eines Berichts und mithilfe von Plänen wurden die zahlreichen Inputs aus der Bevölkerung zusammengetragen.

Anregungen aus dem Informationsabend wurden aufgenommen. Sollten Sie weitere Ergänzungen, Anliegen oder Fragen haben, können Sie sich gerne bis am 05.12.2022 an Gemeindeverwaltung, E-Mail schreiben, oder André König, E-Mail schreiben, wenden.

Hier finden Sie den Bericht sowie die Pläne.

Mitteilung vom 17.06.2022
Mit der Gravure Immobilien AG (Berninvest AG) wurde eine Planungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung regelt die Projektschritte, den Kostenteiler und definiert das gemeinsame Ziel – den Erlass einer Überbauungsordnung. Bis im dritten Quartal 2022 soll die Gesamtbetrachtung des betroffenen Gebiets und Umgebung abgeschlossen sein. Der Studienauftrag soll danach bis Ende des ersten Halbjahrs 2023 vorliegen, sodass die Überbauungsordnung gegen Ende 2024 erlassen werden kann. Am 11.05.2022 fand dazu ein Workshop statt, welcher erfreulicherweise sehr gut besucht war. Die Ergebnisse werden nach den diesjährigen Sommerferien präsentiert.

Mitteilung vom 04.02.2022
Im Gebiet zwischen Städtchen und Hafen von Erlach befinden sich für die Gemeinde bedeutende Entwicklungsgebiete – unter anderem das Fabrikareal der Gravuretec. Dieses liegt zentral zwischen Altstadt und Hafen (Gbbl.-Nr. 492-933). Die Eigentumsverhältnisse der Gravure Immobilien AG gingen auf die Berninvest AG (Immo Helvetic Fonds) über, welche beabsichtigt, das Grundstück am Stadtgraben 7 mit Wohnliegenschaften zu überbauen. Eine koordinierte Planung ist für die Gemeinde wie auch für die privaten Eigentümer wichtig.

Ziel der Gemeinde und der Investorin ist es, für das Gebiet Stadtgraben eine Überbauungsordnung nach Art. 88 BauG auszuarbeiten. Deren Perimeter soll die Parzellen 242, 933, 1265, 1284, 1285, 1303 und 2222 umfassen.

Als Grundlage für die Überbauungsordnung ist vorgängig im Rahmen eines Studienauftrags ein Richtprojekt zu bestimmen, um eine für beide Seiten optimale Qualität zu erreichen. Im Jahr 2022 werden Vorabklärungen zur Erschliessung getätigt. Es soll eine gebietsübergreifende Gesamtbetrachtung in Bezug auf die Entwicklung im Zentrum Stadtgraben / See vollzogen werden, welche insbesondere auch einen Verkehrsbericht enthalten wird. Anhand dieser Grundlagen werden im Anschluss die Studienaufträge ausgearbeitet. Die Erarbeitung der Überbauungsordnung wird nach Vorliegen des Richtprojekts in die Wege geleitet.

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