09.03.2023
Der Auftrag zur Erstellung einer Überbauungsordnung wurde vergeben. Der Entwurf wird voraussichtlich bis Ende des Jahres vorliegen.
Mitteilung aus der StedtliInfo 2023, Ausgabe 1, vom 09.03.2023
Auf der Grundlage der Empfehlungen aus dem Workshopverfahren konnte der Auftrag zur Erstellung einer Überbauungsordnung vergeben werden. Der Entwurf wird voraussichtlich bis Ende des Jahres vorliegen. Die Liegenschaftsbesitzer:innen des ZPP-Perimeters werden hierbei miteinbezogen.
Mitteilung vom 07.12.2022
Anlässlich zweier Workshops wurde ein Richtprojekt für die Zone mit Planungspflicht «Hinterhäuser» erarbeitet. Das Ergebnis zeigt auf, dass eine Überbauung grundsätzlich möglich sein dürfte. Im Frühjahr 2023 sollte das finalisierte Richtprojekt vorliegen. Anschliessend wird die Überbauungsordnung erarbeitet. Im Gegensatz zum Gravure-Projekt wird die Überbauungsordnung nach öffentlicher Auflage durch den Gemeinderat genehmigt und nicht durch die Gemeindeversammlung.
Mitteilung vom 17.06.2022
Inzwischen wurde mit dem Eigentümer des ehemaligen Postgebäudes eine Planungsvereinbarung abgeschlossen. Vor den Sommerferien startet das Workshopverfahren zur Erarbeitung eines Richtprojekts. Dieses soll anschliessend bis Ende 2022 vorliegen. Sobald dies erfolgt ist, kann mit der Erarbeitung der Überbauungsordnung gestartet werden kann. Die UeO soll bis Ende 2023 vorliegen.
Mitteilung vom 04.02.2022
Das ehemalige Postgebäude im Städtchen wurde an eine Privatperson verkauft. Diese möchte die dahinterliegende freie Parzelle überbauen. Da sich die Parzelle in der ZPP Nr. 9 befindet, erfordert dies vorgängig den Erlass einer Überbauungsordnung. Die Bevölkerung hat die ZPP (Zone mit Planungspflicht) definiert und im Gemeindebaureglement den Planungszweck, die Art und das Mass der Nutzung definiert. Von der ZPP sind mehrere Grundeigentümer betroffen, weshalb im Herbst 2021 bereits eine erste Eigentümerinformation stattfand.
Demnächst wird eine Planungsvereinbarung mit den betroffenen Grundeigentümern, welche ihr Interesse angemeldet haben, abgeschlossen. Im Anschluss gilt es, anlässlich mehrerer Workshops ein Richtprojekt zu erarbeiten. Die Workshops werden von Heimatschutz, Denkmalpflege, Grundeigentümern, Gemeinde und dem Ortsplaner sowie Architekten begleitet werden. Sobald der Gemeinderat das Richtprojekt verabschiedet hat, kann die UeO (Überbauungsordnung) erarbeitet werden, welche durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) geprüft wird, der öffentlichen Auflage untersteht und anschliessend vom Gemeinderat zur Genehmigung an das AGR verabschiedet werden muss.