Neophyten ist der Fachbegriff für exotische Pflanzenarten, die nach 1500 (Entdeckung Amerikas) bei uns eingeführt wurden und in der Lage sind, sich ohne die Hilfe des Menschen zu vermehren und in der Natur zu überleben. Rund 750 der insgesamt ca. 4'000 Wildpflanzenarten, die es in der Schweiz gibt, sind gemäss dieser Definition Neophyten.
Ein Teil (je nach Grundlage aktuell 8 bis 12%) der bei uns vorhandenen exotischen Arten werden als invasive Neophyten bezeichnet, weil sich diese Arten in der Natur besonders effizient ausbreiten und Schaden verursachen. Sie vermehren sich an manchen Standorten sehr stark und verdrängen dadurch einheimische Pflanzen sowie auch Tierarten, die auf diese einheimischen Pflanzen angewiesen sind.
Invasive gebietsfremde Pflanzen tragen weltweit zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei.
Japanischer Staudenknöterich
Armenische Brombeere
Kirschlorbeer
Ausserdem verursachen sie je nach Art zusätzlich weitere Schäden:
Verlotscher Beifuss im Getreidefeld
Einjähriges Berufkraut
Götterbaum Jungpflanze
Wenn sich bereits grössere Bestände gebildet haben, ist die Entfernung der meisten invasiven Arten aufwendig und kostenintensiv. Nur durch frühes und konsequentes Eindämmen der Verbreitung können erheblicher zusätzlicher Aufwand und Kosten vermieden werden.
Bei vielen Arten erscheint eine vollständige Entfernung aktuell nicht mehr möglich. Es ist jedoch wichtig, die weitere unkontrollierte Ausbreitung zu stoppen und dadurch auch die weitere Verbreitung in sensible Lebensräume und Naturschutzgebiete zu verhindern.
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen und Fotos:
Kanton Bern
Stadtgrün Bern
Umweltberatung Luzern
Jardin Suisse Unternehmerverband Gärtner Schweiz
Bei den Gemeindeverwaltungen Vinelz, Müntschemier und Erlach erhalten Sie das Faltblatt des Kantons Bern «Invasive Neophyten und einheimische Alternativen» in Papierform.
Detaillierte Arten- und Informationsblätter finden Sie bei InfoFlora nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora.
Die Informationsblätter sind nicht ganz einfach zu finden. Scrollen Sie auf der Seite herunter bis Sie hierher gelangen:
Sehr hilfreich zum Erkennen von Pflanzen ist die App Flora Incognita. App einfach kostenlos herunterladen und die Pflanzen vor Ort fotografieren (App Store Google Play).
Mit Hilfe dieser App sehen Sie auch, ob es sich tatsächlich um eine invasive Art handelt und vermeiden Verwechslungen.
Bitte entfernen Sie invasive Neophyten aus Ihrem Garten, damit sie sich nicht unkontrolliert in die Nachbarschaft und in natürliche Lebensräume ausbreiten.
Die Entfernung erfordert je nach Art unterschiedliche Vorgehensweisen. Solange es sich um Einzelpflanzen und kleine Bestände handelt, ist die Entfernung bei den meisten invasiven Arten auch für Laien und Hobbygärtner:innen machbar. Mit Beharrlichkeit und regelmässigen Nachkontrollen gelangt man hier in der Regel zum Ziel.
Grössere Bestände und besonders schwer zu kontrollierende invasive Pflanzen, welche sich z.B. durch Rhizome u.ä. vermehren wie z.B. der japanische Knöterich, müssen besonders sorgfältig entfernt und entsorgt werden. Eine unsachgemässe Entfernung und Entsorgung kann das Problem weiter verschlimmern. Informieren Sie sich deshalb vor der Entfernung, welche Methoden sich in der Praxis bewährt haben und beachten Sie die Hinweise zur sachgerechten Entsorgung (siehe: Entsorgen Sie alle Pflanzenteile richtig).
Detaillierte Informationen zur Entfernung der verschiedenen Arten finden Sie auf den Arten- und Informationsblättern von InfoFlora (siehe: Invasive Neophyten erkennen).
Wenn Sie bestimmte invasive Pflanzen nicht aus Ihrem Garten entfernen wollen oder können, verhindern Sie bitte die Verbreitung von Samen durch rechtzeitiges Abschneiden und sicheres Entsorgen vor der Samenreife und ergreifen Sie bei vegetativer Vermehrung die erforderlichen Vorkehrungen um die Ausbreitung der Pflanzen in die Umgebung zu verhindern.
Beachten Sie bitte bei allen invasiven Neophyten die Bestimmungen der Freisetzungsverordnung. Das Wichtigste zu dieser verbindlichen gesetzlichen Grundlage finden Sie am Schluss dieser Seite.
Strauchzwingen kostenlos ausleihen bei der Gemeinde Lüscherz
Bei der Gemeinde Lüscherz können Strauchzwingen zum Ausreissen von exotischen Gehölzen (z.B. Sommerflieder oder Kirschlorbeer) kostenlos ausgeliehen werden.
Mit der Strauchzwinge können mittelgrosse Sträucher bis ca. 5 cm Stammdurchmesser und 150 cm Höhe gepackt und mit Hilfe des Körpergewichts ausgehebelt werden. Die Strauchzwingen werden auch an Private aus den Nachbargemeinden kostenlos ausgeliehen. Anfragen hierzu nimmt die Gemeindeverwaltung Lüscherz Tel 032 338 12 27 entgegen. Weiterführende Informationen finden Sie auch hier.
Ein erklärendes Video gibt’s bei Stadtgrün Bern.
Berner Unkrautzieher
In Erlach machen wir zur Entfernung von einjährigem Berufkraut gute Erfahrungen mit dem Berner Unkrautzieher. Bevor Sie dieses Werkzeug anschaffen, können Sie es zum Kennenlernen bei der Gemeinde Erlach kostenlos ausleihen (auf Voranmeldung).
Invasive Neophyten gehören nicht in den Gartenkompost und (in den meisten Gemeinden) auch nicht ins Grüngut!
In den meisten Gemeinden dürfen invasive Neophyten nicht im Grüngut entsorgt werden. Eine Entsorgung im Grüngut ist nur möglich, wenn das Grüngut in einer Biogasanlage oder einer Heisskompostieranlage weiterverarbeitet wird. Nur in diesen Anlagen ist eine sichere Entsorgung aller Pflanzenteile möglich. Die in den meisten Orten übliche Flächenkompostierung ist nicht ausreichend um die Weiterverbreitung von Samen und vermehrungsfähigen Pflanzenteilen zu verhindern. Einige Gemeinden geben für eine sichere Entsorgung kostenlose Neophytensäcke ab.
Wenn in Ihrer Gemeinde nichts anderes vorgesehen ist, entsorgen Sie bitte alle vermehrungsfähigen Pflanzenteile invasiver Neophyten im Hauskehricht! Achten Sie bei der Abfuhr und Entsorgung des Pflanzenmaterials (Blütentriebe, Früchte, Stängelteile und Wurzeln) darauf kein Material zu verschleppen.
Einwohner:innen von Erlach und Vinelz erhalten bei den Gemeindeverwaltungen Erlach und Vinelz spezielle kostenlose Abfallsäcke zur sachgerechten Entsorgung von invasiven Neophyten. Die Säcke können gefüllt während den Öffnungszeiten im Werkhof Erlach und Vinelz deponiert werden. Sie werden vom Werkhof der Kehrichtverbrennung zugeführt, um die weitere Ausbreitung zu verhindern.
Achtung! Blüten, Samen, Wurzeln und andere vermehrungsfähige Pflanzenteile invasiver Neophyten dürfen in Erlach und Vinelz nicht im Grüngut entsorgt werden, weil beide Gemeinden nicht über die hierzu erforderliche Heisskompostierung verfügen. Deshalb gehören invasive Neophyten bei uns ausschliesslich entweder in die kostenlosen Neophytensäcke oder in gebürenpflichtigen Müve-Säcken in den Hauskehricht!
Bei Sträuchern und grossen Beständen, welche nicht in Neophytensäcken Platz finden, nehmen Sie bitte vorgängig Kontakt mit dem Werkhof auf:
Erlach Tel. 079 291 09 81, Vinelz Tel. 079 402 47 05
Auch Müntschemier verfügt nicht über die Möglichkeit das Grüngut einer für die sichere Entsorgung von invasiven Neophyten erforderlichen Heisskompostierung zuzuführen. Deshalb gilt auch in Müntschemier: Blüten, Samen, Wurzeln und andere vermehrungsfähige Pflanzenteile invasiver Neophyten dürfen nicht im Grüngut entsorgt werden.
Deshalb gehören invasive Neophyten auch in Müntschemier in den Hauskehricht! Verwenden Sie hierfür die üblichen Müve-Abfallsäcke.
Grössere Pflanzen (Büsche) müssen als Sondermüll bei einer Entsorgungsfirma (z.B. MüVe, Sortec oder Haldimann AG) entsorgt werden.
Mit einheimischen Pflanzen bieten Sie in Ihrem Garten mehr Nahrung, Schutz und Lebensraum für Vögel, Wildbienen, Schmetterlinge und andere Tiere. Dadurch helfen Sie mit, auch in Ihrem Garten die einheimische Artenvielfalt zu stärken.
Ein Garten soll vor allem Freude machen. Eine Kombination aus traditionellen Gartenpflanzen und einheimischen Pflanzen kann gut und harmonisch aussehen.
Vielleicht haben Sie Lust sich von Beispielen naturnaher Gärten inspirieren zu lassen?
Gewöhnlicher Schneeball (einheimisch)
Bei Spaziergängen stösst man auf Waldlichtungen, an Waldrändern, auf Wiesen und Wegen auf Bestände invasiver Neophyten. Man sieht auch hin- und wieder Pflanzen, die ausgerissen und dann liegen gelassen wurden. Das ist eher kontraproduktiv, selbst wenn die Pflanze noch keine Samen gebildet hatte. Bei einigen Arten reifen die Samen nach. Man kennt das u.a. beim Berufkraut. Nicht fachgerechtes Entfernen und das Fehlen einer sicheren Entsorgungsmöglichkeit verschlimmern das Problem eher als dass sie nützen. Deshalb raten wir davon ab, spontan ohne entsprechendes Werkzeug und Abfallsäcke invasive Neophyten auszureissen. Ausserdem braucht es auch mit bester Absicht immer die Erlaubnis der jeweiligen Gründeigentümer:in um tätig zu werden.
Ein erster wichtiger Schritt für die Bekämpfung invasiver Neophyten ist aber, den Standort zu fotografieren und zu melden. Laden Sie hierzu folgende App auf Ihr Handy: InvasivApp von Infoflora (App Store Google Play).
Die InvasivApp ist eine Smartphone-Applikation zur Erfassung von invasiven Neophyten, deren Bekämpfung und der Erfolgskontrolle. Die Angaben sind schnell erfasst und auf einer Karte einsehbar. Die InvasivApp unterstützt Laien und Profis bei ihren Bemühungen, eine weitere Ausbreitung der invasiven gebietsfremden Pflanzen zu verhindern.
Wenn auf Ihrem Grundstück Ambrosia wächst, besteht die Pflicht, diese aktiv zu bekämpfen und den Fundort der kantonalen Fachstelle zu melden.
Im Kanton Bern können Sie Ambrosia über diese Homepage melden.
Seit dem vergangenen Jahr gibt es in Erlach Freiwillige, die von Mai bis Oktober mit entsprechendem Werkzeug ausrücken und die öffentlichen Wege vom Berufkraut befreien. Es hat sich gezeigt, dass dies hilft, den Bestand zu reduzieren und die weitere Verbreitung einzudämmen. Ein Ziel in Erlach ist es hierbei auch mitzuhelfen die Ausbreitung auf den Heidenweg und die St. Petersinsel zu vermeiden.
Sie bestimmen selbst, welches Gebiet sie bearbeiten und wieviel Zeit Sie aufwenden wollen. Auskünfte und weitere Informationen erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung oder telefonisch unter 079 429 89 20.
Beitrag aus dem Lüscherzer-Info Mai 2025 mit freundlicher Genehmigung des Autors Urs Wehrli, Lüscherz
Der Schmetterlingsflieder - ein schwieriger Gast
In den Anhängen 2.1 und 2.2 der Freisetzungsverordnung sind diejenigen als invasiv eingestuften Neophyten aufgelistet, welche nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, d.h. nicht mehr an Dritte abgegeben, verkauft, verschenkt, vermietet oder in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Das Verbot des Inverkehrbringens gilt für alle Pflanzen auf beiden Anhängen.
Für die Pflanzen auf Anhang 2.1 besteht zusätzlich ein Umgangsverbot, d.h. sie dürfen nicht mehr verwendet, verarbeitet, vermehrt, oder verändert werden. Einzig die Bekämpfung ist erlaubt.
Per 1. September 2024 wurden u.a. Kirschlorbeer, Sommerflieder und Chinesische Hanfpalme neu in den Anhang 2.2. aufgenommen, d.h. es ist nicht mehr erlaubt sie zu verkaufen oder zu verschenken.
Für Pflanzen, die bereits in Gärten vorhanden sind, gibt es keine Bekämpfungspflicht, d.h. sie müssen nicht entfernt werden. Es besteht aber bei allen invasiven gebietsfremden Pflanzen eine Sorgfaltspflicht, d.h. der Umgang mit Pflanzen des Anhangs 2.2 FrSV muss so erfolgen, dass dadurch Mensch, Tier und Umwelt nicht beeinträchtigt werden und sich die Pflanzen nicht unkontrolliert verbreiten und vermehren können.
Diese nimmt die Gemeindeverwaltung Erlach gerne entgegen via info@erlach.ch oder 032 338 88 88.
Herzlicher Dank an Stadtgrün Bern für die Unterstützung durch Infomaterial und Beratung.
© Text und Gestaltung Gemeinde Erlach
© Foto Verlotscher Beifuss im Getreidefeld: Invaphyt GmbH, Bolligen
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